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Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich

Stellungnahme zur Revision des Betaubungsmittelsgesetzes

Bern / Zürich 20. Dezember 2001

Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG): der Ständerätliche Entscheid vom 12.12.01, die Reaktion in den Medien und was der VCRD dazu sagt

Am 12.12.01 hat der Ständerat als erste Kammer die Revision des BetmG beraten und schliesslich klar zur Annahme empfohlen. Er folgte damit weitgehend der vorberatenden Ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), die dieses Geschäft vorbereitet hat. Der VCRD konnte seinerseits den Empfehlungen der SGK in einem hohen Masse zustimmen. Sie postulierten z.B. Folgendes:

  • Der Konsum von Cannabisprodukten ist wie jeder Drogenkonsum gesellschaftlich nicht erwünscht. Er ist "in jedem Fall gesundheitsschädigend und deshalb muss der Prävention grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden."
  • Da die Anzahl Cannabiskonsumenten (600'000, davon 50 - 100`000 mehrmals täglich bis wöchentlich) die Kapazität von Polizei und Justiz sprengt, plädieren sie für die Entkriminalisierung der Konsumenten.
  • Der Konsum von Cannabisprodukten soll aber erst für über 18 jährige zulässig bzw. strafbefreit sein (= gleiche Grenze wie bei Spirituosen).
  • Grenzen müssten überall da gesetzt werden, wo andere mitbetroffen sind (z.B. Rauchen in öffentlichen Räumen inkl. Bahnabteilen) bzw. gefährdet sind (Verkehrssicherheit).
  • Anbau und Verkauf bleiben grundsätzlich strafbar, wobei Einzelheiten über das Opportunitätsprinzip geregelt werden sollen. Die Schweiz sollte schon gar nicht zu einem Exportland für Cannabisprodukte werden (wie das bereits der Fall ist).
  • Die Werbung für Cannabisprodukte soll verboten bleiben.
  • Derzeit keine Veränderung des BetmG in Bezug auf harte Drogen.

Der Empfehlung des VCRD, die Abstinenzorientierung im Gesetz wie bisher festzuschreiben, nahm die SGK aber leider nicht auf. Der Stellenwert der Abstinenzorientierung wurde in den Abstimmungsunterlagen des Bundesrates zur ärztlichen Verschreibung von Heroin zwar zugesichert, im heutigen Gesetzesentwurf fehlt diese Aussage aber.

Der VCRD hat mit Interesse die ständerätliche Debatte verfolgt. Nochmals wurde in den Voten zumeist klar vor einer Banalisierung des Cannabiskonsums gewarnt. Wohl spielten einige Votanten die Gesundheitsgefährdung allzusehr herunter. Jedoch Prävention, Jugendschutz und gezieltere Unterbindung von illegalem Anbau und Handel sollen gross geschrieben werden.

Wer aber anschliessend die Presseberichte in der Deutschschweiz hörte und las, vernahm ganz andere Töne: fast überall war von "Legalisierung des Cannabis" statt von "Entkriminalisierung des Cannabiskonsums" die Rede, typische Schlagzeilen waren: "Mit gutem Gewissen kiffen", "Nun kann die Schweiz einatmen", etc. Die Botschaft, welche so vermittelt wird entspricht nicht bloss einer Banalisierung, sie wird geradezu zur Propagierung des "Normalfalls" von Cannabiskonsum.

Der VCRD verfolgt diese öffentliche Verharmlosung und Propaganda mit Sorge. Unsere Hauptsorge gilt insbesondere jener grossen Gruppe von jungen Menschen, die auf Grund des regelmässigen Cannabiskonsums psychosoziale Entwicklungsverzögerungen erleiden, welche sich hinsichtlich Zielstrebigkeit in Ausbildung bzw. Studium, aber auch in der Verarmung von Freizeit- und Beziehungsgestaltung auswirken können, all dies oft mit langfristig beeinträchtigenden Folgen.

Der VCRD vertritt seinerseits sehr wohl die Entkriminalisierung der einzelnen KonsumentInnen, aber nur wenn dies gepaart ist mit grossen und glaubwürdigen präventiven Anstrengungen, mit effizientem Jugendschutz, mit schützenden flankierenden Massnahmen für NichtkonsumentInnen (Verkehr, öffentliche Räume) und weiterhin Kontrolle und Repression, wo Cannabis mit Gewerbe- und Gewinnabsicht angebaut und gehandelt wird. Der positive Stellenwert der Abstinenzorientierung für die Lebensqualität soll auch in Zukunft klar hervorgehoben werden. In diesem Sinne wird der VCRD sich auch bei der im Jahr 2002 bevorstehenden Beratung im Nationalrat einbringen.

Mit einem nachfolgenden Referendum ist schon jetzt praktisch sicher zu rechnen, sodass wahrscheinlich im Jahr 2003 im Volk gesamthaft über die Revision des BetmG abgestimmt werden kann. Es wird sehr an den eidgenössischen Räten liegen, ob sie die Akzente so setzen können und auch die Botschaften insbesondere von Prävention und Jugendschutz so glaubhaft vermitteln können, dass eine sinnvolle Revision wirklich mehrheitsfähig wird.

VCRD
Dr. H.R. Pfeifer / Esther Burkhalter

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